Honorare
Die Stundensätze für Einzeltherapie, Paartherapie, Gruppentherapie, Supervision und Coaching werden vor dem Erstgespräch bekanntgegeben.
Teilverrechnungen mit den jeweiligen Krankenkassen bzw. mit privaten Zusatzversicherungen sind ab dem ersten Termin möglich.
Verschwiegenheit
Als Psychotherapeut unterliege ich einer strengen Verschwiegenheitspflicht. Fragen zur Verschwiegenheit können telefonisch, oder in einem Erstgespräch geklärt werden.
Meine Verschwiegenheit ist ein zentraler Faktor in der Therapie, und wird sehr ernst genommen.
Absageregelung
Termine, die Sie nicht wahrnehmen können, sollten spätestens 24 Stunden vorher abgesagt werden. Ich bitte um Verständnis, dass ich ausgefallene Termine ansonsten voll in Rechnung stellen muss.
Weisungen (Gerichte und Behörden)
Aufgrund meiner Erfahrungen um Bereich der Justiz und der behördlichen Sozialen Arbeit biete ich ausdrücklich die Möglichkeit an, Psychotherapie im Rahmen von gerichtlichen und behördlichen (Kinder- und Jugendhilfen der Bezirkshauptmannschaften) Weisungen bei mir zu absolvieren.